Häufig gestellte Fragen

Mobile Marketing

Wussten Sie dass…

  • die Mobilfunkpenetration in Österreich derzeit etwa 120% beträgt. Es ist zu erwarten, dass sie in Zukunft weiter steigt.
  • der Konsum von SMS-Diensten seit einigen Jahren deutlich stärker zunimmt als jener von Sprachtelefoniediensten.
  • allein im ersten Quartal 2008 in Österreich 1,09 Mrd. SMS versandt wurden. 

Was bedeutet Mobile Marketing?

  • Mobile Marketing ist die Ansprache einer Zielperson durch ein mobiles Endgerät. Dies kann zum Beispiel durch die Zustellung einer SMS oder MMS passieren, oder aber auch durch Senden von Inhalten via Bluetooth

Was sind die Vorteile von Mobile Marketing?

  • Mithilfe von Mobile Marketing erreichen Sie Ihre Kunden direkt und (beinahe) ohne Zeitverzögerung. Die meisten Menschen tragen ihr Mobiltelefon immer bei sich, ein Abfragen einer Nachricht per Email und der Zugang zu einem Computer sind nicht von Nöten. Zeitgerechte Erinnerungen zu den verschiedensten Anlässen sind somit leicht realisierbar. 
  • Mobile Marketing, bzw. SMS Marketing erreicht den Kunden – anders als eine Email oder eine Postwurf Sendung, die in den meisten Fällen in den Mistkübel wandert, wird eine SMS vom Empfänger zumeist in kürzester Zeit gelesen. Der Vorteil – Sie können den Empfang des SMS auch kontrollieren – fordern Sie einfach eine Empfangsbestätigung an!

Ist das Senden von Mobile Marketing Nachrichten denn legal?

  • Ja. Wenn Sie sich an den rechtlichen Rahmen des Telekommunikationsgesetz halten. Mithilfe der Beratungsleistungen der Firma bluesource – mobile solutions gmbh setzen Sie auf einen Partner, der Sie auch auf mögliche rechtliche Einschränkungen hinweist – siehe FAQ „Rechtliches“

Mobile Marketing kann man sich doch nicht leisten, oder?

  • Die Firma bluesource – mobile solutions bietet ein Produkt, das sich bis hin zum Kleinst-Unternehmer und Verein jeder leisten kann. Für Kleinst-Unternehmer bietet top-contact eine „Out-Of-The-Box“ Version an, die keine Investitionskosten fordert. Zum Versand von SMS wird Ihnen eine Rufnummer von uns zur Verfügung gestellt – ähnlich wie bei einem Mobiltelefon Betreiber – für die Sie lediglich eine klassische Grundgebühr und eine SMS Gebühr zu begleichen haben.

Software

Wie ist top-contact aufgebaut?


Bei Top-Contact handelt es sich um eine Mehrplatzlösung mit zentraler Datenhaltung in einer Datenbank. Die Clientanwendung ist dabei ein in Microsoft .NET implementierter Rich-Client, dessen Benutzeroberfläche sich sehr stark an Microsoft Outlook 2003 anlehnt. Neben den auf mehreren Rechnern im Netzwerk installierten Clientanwendungen gibt es desweiteren noch den Versandserverprozess, der üblicherweise gemeinsam mit der Datenbank auf einem Server eingerichtet ist. Der Versandserverprozess ist als Windows Service implementiert und sollte auf einem Rechner installiert sein, der möglichst unterbrechungsfrei läuft. Die folgende Abbildung skizziert die Systemarchitektur der Mehrplatzlösung: Die Kommunikation der Clients mit dem Versandserverprozess ist mittels .NET Remoting realisiert (TCP Sockets) und benötigt 2 Ports (voreingestellt sind 8085 und 8086), welche aber auch frei vergeben werden können. Die zu versendenden Nachrichten werden vom Versandserverprozess über einen mittels SSL geschützten Web Service and den Gatewayserver übertragen.

Welche Systemvoraussetzungen müssen für die top-contact Software vorhanden sein?

Für den Einsatz der Clientanwendung sollten folgende minimalen Voraussetzungen gegeben sein

  • Desktop PC oder Notebook mit min. 1Ghz Prozessortakt
  • Min. 1GB Ram
  • Microsoft Windows 2000, XP, Vista mit installiertem Microsoft .NET Framework 2.0
  • 100MB auf der Festplatte für Anwendung + Logging
  • Internetverbindung (für Updates)
  • Administrator-Rechte für die Installation der Anwendung – für den normalen Betrieb nicht nötig
  • Ein freigegebener Port, falls eine Firewall verwendet wird

Für die Datenhaltung und den Versandserverprozess gelten folgende minimalen Anforderungen

  • Desktop PC oder Server mit min. 1Ghz Prozessortakt (durchgehender Betrieb)
  • Min. 2GB Ram (sofern Datenbank und Versandserverprozess auf einem Rechner laufen)
  • Microsoft Windows 2000, XP, Vista, Server 2003, Server 2008 mit installiertem Microsoft .NET Framework 2.0
  • Microsoft SQL Server 2005 Express oder höher
  • 4GB auf der Festplatte für Datenhaltung und Logging
  • Permanente Internetverbindung
  • Administrator-Rechte für die Installation des Windows Service
  • Ein freigegebener Port, falls eine Firewall verwendet wird

Können bestehende Daten importiert werden?

Bei bereits vorhandenen Datenbeständen ist ein einmaliger Import am einfachsten über CSV bzw. XML-Dateien realisierbar.
Abgesehen davon können Daten auch von einer anderen SQL Datenbank importiert werden.

Welche Erweiterungen sind bei top-contact möglich?

Die Anbindung an ein Fremdsystemen inkl. Synchronisation der Datenbestände ist auf Kundenwunsch realisierbar. Desweitern kann der Versandserverprozess um kundenspezifische Module erweitert werden, welche z.B. durch externe Geschäftsprozesse den Versand von Nachrichten anstossen können.
Ein bereits implementiertes Modul für die Firma Intersport Eybl ermöglicht beispielsweise die Benachrichtigung von Kunden per SMS und/oder Email, sobald eine bestellte Ware oder ein zum Service abgegebenes Sportgerät in einer Filiale abholbereit ist.

Rechtliches

Was muss ich beachten, um Mobile Marketing betreiben zu dürfen?

Wie bei Email-marketing ist auch hier der Konsument durch das Gesetz vor SPAM geschützt. Das heißt, er darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung via SMS kontaktiert werden.

Wann wird eine SMS als SPAM klassifiziert?

  • Spam sind Telefonanrufe (Cold Calling), Telefaxe und elektronische Post (zB MMS, SMS, E-Mail), die einem Werbezweck dienen und/oder als Massensendung getätigt werden, ohne dass vom Empfänger eine vorherige Zustimmung zum Erhalt solcher Zusendungen abgegeben wurde.
  • Eine SMS dient lt. OGH dann dem Werbezweck, wenn Aussagen eines Unternehmens getroffen werden, die den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen fördern sollen.
  • Eine Sendung wird dann als Massensendung klassifiziert, wenn mehr als 50 Nachrichten von einem Unternehmen versandt werden. Es wird hier nicht unterschieden, ob die Nachricht an verschiedene Empfänger versandt wird, auch die massenhafte Versendung an 50 Abteilungen einer Organisation wird als Massensendung eingestuft.
  • Auch das Einholen einer Zustimmung, ob man in Zukunft weiterhin SMS der Firma empfangen möchte, gilt bereits als Werbemail und fällt somit unter den Tatbestand des §107 TKG2003.

Wann liegt eine Zustimmung zum Erhalt einer Werbemail (bzw. Massen-E-Mail) vor?

  • Der Empfänger unterschreibt eine entsprechende Zustimmungserklärung.
  • Der Empfänger akzeptiert Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine entsprechende Klausel enthalten. Hinsichtlich der Gültigkeit einer solchen Klausel ist noch keine gesicherte Rechtslage vorhanden. Jedenfalls muss die Klausel bestimmt sein und dem Empfänger muss bei der Zustimmung (etwa durch eine optische Hervorhebung der Klausel) unzweifelhaft bewusst sein, dass er eine Zustimmung erteilt.
  • Der Empfänger übermittelt eine schlüssige Zustimmungserklärung (siehe "Welche Möglichkeiten habe ich, die Einstimmung meiner Kunden zu holen?")

Welche Möglichkeiten habe ich, die Einstimmung meiner Kunden zu holen?

  • Brief an den Empfänger
  • Persönlicher Kontakt, bei dem eine zumindest schlüssige (besser schriftliche) Zustimmung des Empfängers für künftigen Mailkontakt erteilt und dokumentiert wird
  • Durch regelmäßigen Kontakt in aufrechten Geschäftsbeziehungen unter Einhaltung folgender Bestimmungen:
    1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
    2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
    3. der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
    4. der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste (siehe "Was ist die ECG Liste und was gilt es zu beachten?"), abgelehnt hat
      Die Formulierung bei jedem SMS, dass der Kunde in Zukunft von der Übertragung von SMS ausgeschlossen werden möchte, stellt bei der Übertragung von 160 Zeichen ein gewisses Problem dar. Es kann auch nicht sichergestellt werden, dass der Empfänger mehrteilige SMS empfangen kann. Somit darf der Hinweis nicht erst nach den ersten 160 Zeichen eingefügt werden. Eine Nachricht „Keine SMS mehr?‚Stop’an 08002583772“ benötigt bereits 34 Zeichen.
  • Jede andere Form einer schlüssigen Zustimmung des Empfängers für künftigen SMS-Kontakt (aus Beweisgründen nur bei ausreichender Dokumentationsmöglichkeit empfehlenswert)
  • Jede Zustimmung, die vom Empfänger ausgeht (z.B. angekreuztes Zustimmungsfeld auf einem Webformular, beim Download oder sonstigen Konsum von Angeboten, anlässlich eines Telefon-/ E-Mail-Kontakts, der vom Empfänger ausgeht).
  • Zustimmung via Teilnahmebedingungen (z.B. über ein Gewinnspiel, das postalisch ausgesendet wird, und auf das der Benutzer via SMS antwortet), wenn in den Teilnahmebedingungen klar darauf verwiesen wird, dass auch weiterhin SMS zu Werbezwecken versandt werden und auch eine Möglichkeit genannt wird, wie man diesen Service wieder kostenfrei abbestellt.
  • Die Zustimmung ist theoretisch auch mündlich (z.B. an der Kassa) gültig, jedoch raten wir hievon ab, da man den genauen Inhalt im Ernstfall durch einen unbefangenen Zeugen beweisen müsste, was in der Praxis nicht möglich sein wird.

Welche Kosten entstehen meinen Kunden bei Antworten zu Nummern mit den Vorwahlen 0900, 0800 und 0828?

  • Für Dienste im Bereich (0)800 darf dem Teilnehmer kein Entgelt verrechnet werden.
  • Für Dienste im Bereich (0)810 darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 0,10 pro Minute oder pro Event verrechnet werden.
  • Für Dienste im Bereich (0)820 darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 0,20 pro Minute oder pro Event verrechnet werden.
  • Für Dienste im Bereich (0)821 darf dem Teilnehmer ein Entgelt von maximal EUR 0,20 pro Event verrechnet werden.
  • Für Nachrichtendienste im Bereich (0)828 entspricht das zulässige Entgelt dem jeweils niedrigsten Entgelt für eine Nachricht in ein anderes Kommunikationsnetz gemäß jenem Entgeltmodell, das für den Rufenden zur Anwendung kommt. Es kommt somit das niedrigstes Entgelt für eine SMS zu Fremdnetzen aus dem geltenden Mobilfunktarif zur Verrechnung.

Welche Kosten/Strafen können für mich entstehen, wenn ich unerlaubt SMS zu Marketingzwecken versende?

  • Durch das unerbetene Tätigen eines Anrufs, das unerbetene Schicken eines Telefax oder die Zusendung unerbetener elektronischer Post begeht der Absender eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu Euro 37.000,-- zu bestrafen. Zuständig ist das jeweilige regionale Fernmeldebüro. Darüber hinaus können Verletzungen der Impressums- und Offenlegungspflichten sowie Verstöße gegen das Kennzeichnungsgebot von (Direkt-)Werbung mit bis zu Euro 2.180,-- bzw Euro 3.000,-- geahndet werden.
  • Die Rechtsprechung legt belästigende Werbung als Verstoß gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aus. Auf dieser Grundlage kann aufgrund von unerbetener Kommunikation, die im Wettbewerb getätigt wurde, auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden.

Was ist die ECG Liste und was gilt es zu beachten?

  • Die Liste nach § 7 ECG, die von der RTR-GmbH elektronisch geführt wird, betrifft Werbung mittels elektronischer Post und ist von allen Diensteanbietern zu beachten, die unerbetene Werbung mittels elektronischer Post versenden.
  • Habe ich eine gültige Einverständniserklärung meines Nachrichtenempfängers vorliegen, so muss lt. RTR auf die Eintragung in der ECG Liste keine Rücksicht mehr genommen werden.

Was bedeutet RTR?

  • Am 1. April 2001 wurde per Gesetz die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gegründet. Die RTR-GmbH besteht aus den zwei Fachbereichen Rundfunk und Telekommunikation und unterstützt als Geschäftsstelle die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und die Telekom-Control-Kommission (TKK).
  • Die Mitarbeiter der RTR-GmbH bereiten als Experten in unterschiedlichen Wissensgebieten (Recht, Technik, Frequenzmanagement und Wirtschaft) die Entscheidungen der beiden Regulierungsbehörden auf und tragen dazu bei, Österreich an der Spitze der Informationsgesellschaft zu platzieren und Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten nachhaltig zu sichern. Gleichzeitig arbeiten die Mitarbeiter auch für die von der RTR-GmbH selbstständig verantwortlichen Bereiche.

Wo finde ich weiterführende Informationen?